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1. Geltungsbereich
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung eines PKW-Stellplatzes, die Beförderung des Kunden zum Flughafen München und seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände in der Eichenstrasse 4 in 85445 Schwaig-Oberding. Gegenstand des Vertrages ist ausdrücklich nicht die Verwahrung des PKW mit den damit verbundenen Pflichten. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme von:
- telefonischer oder persönlicher Anfrage (sowie per Fax) und deren persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Bestätigungen
- Buchungsanfragen per E-Mail und deren Bestätigung
- Buchungsanfragen über unser Online Formular unter www.parkservice-hay.de und deren Bestätigung
- Befahren und/oder Betreten des Betriebsgeländes in der Eichenstrasse 4, 85445 Schwaig-Oberding sowie der mündlichen Bestätigung der Betriebsinhaberin oder deren Angestellten unter Vereinbarung einer Mietzeit sowie des Mietpreises
3. Stornierung und Widerruf
Eine kostenfreie Stornierung des Parkplatzes ist 24 Stunden vor Anreise möglich.
Sollte keine schriftliche Stornierung innerhalb dieser 24 Stunden bei uns eingehen, wird der Betrag in Rechnung gestellt.
4. Leistungsumfang
Die Firma „Parkservice Hay“ stellt dem Kunden einen umzäunten, unbewachten und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz auf dem von ihr betriebenen Parkplatzgelände in der Eichenstrasse 4, 85445 Oberding-Schwaig für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zu Parkzwecken zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.
Die jeweiligen Ankunft- und Abflugzeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 6 Stunden im Vorhinein, unter Berücksichtigung der Bürozeiten von 06:00 bis 21:00 Uhr mitzuteilen, diese werden kostenfrei berücksichtigt.
Die Firma Parkservice Hay beabsichtigt in der Regel keine Sammeltransporte durchzuführen, sondern alle ihre Parkservicekunden nach Zusammengehörigkeit zu befördern. Lediglich in Fällen von Flugzeitänderungen oder Fahrzeugmangel und der damit verbundenen dispositionellen Notwendigkeit können hierbei Ausnahmen entstehen, mit denen sich der Kunde einverstanden erklärt.
Die Abholung der Parkservicekunden am Flughafen nach Ihrer Rückkehr erfolgt generell erst nach deren Anrufen; mit der Wartezeit die damit verbunden am Flughafen entsteht, erklärt sich der Kunde einverstanden.
Der Transport von Sonder- und Übergepäck (Fahrräder, Surfbretter u. a.) kann im Ausnahmefall nur übernommen werden, wenn dies zuvor durch die Firma Parkservice Hay schriftlich bestätigt wurde. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, dieses Gepäck zuvor auf eigenständig am Flughafenterminal einzuchecken. Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern diese vorher bestellt und deren Verfügbarkeit von der Firma Parkservice Hay auch verbindlich zugesagt wurde. Die Firma Parkservice Hay kann Personen entschädigungslos von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die von der Firma Parkservice Hay angegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Maßgebend ist der in der Buchung ausgewiesene und durch die Firma Parkservice Hay im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigte Preis. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Das vereinbarte Parkentgelt ist spätestens zum vereinbarten Abholtermin fällig und vom Kunden in bar zu bezahlen. Andere Zahlungsformen bedürfen der vorigen Vereinbarung. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen nachberechnet.
6. Haftung
Die Firma Parkservice Hay haftet für Schäden, die durch ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Hierbei haftet die Firma Parkservice Hay nur im Rahmen einer vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung und ist eine darüber hinaus gehende Haftung ausgeschlossen. Für Schäden die durch andere Personen, höhere Gewalt, Naturereignisse, Tiere oder Diebstahl verursacht werden, haftet die Firma Parkservice Hay nicht. Berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Firma Parkservice Hay, hat der Kunden unverzüglich noch vor Ausfahren aus dem Betriebsgelände anzuzeigen.
Die Firma Parkservice Hay übernimmt keine Garantie für das Eintreffen des Kunden am Flughafen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Firma Parkservice Hay haftet daher nicht für die Einhaltung von Abflugsterminen oder Schadenersatz für verpasste Termine oder Flüge, außer es liegt bei ihr oder ihren Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Insbesonders vertritt die Firma Parkservice Hay keine Schadenersatzansprüche durch Verzögerungen bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen des Verkehrs.
7. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung und Schädigung Dritter ausgeschlossen ist. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Die bei Beschädigungen entstandenen Kosten werden dem Verursacher nach Beseitigung durch die Firma Parkservice Hay oder eines Bevollmächtigten in Rechnung gestellt. Das Durchführen von Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen ist nur mit vorheriger Genehmigung durch die Firma Parkservice Hay gestattet. Das Ablassen von Kühlwasser, Kraftstoffen oder Ölen sowie das Entsorgen von im Fahrzeug befindlichem Müll auf dem Betriebsgelände sind verboten. Kosten zur Entfernung von Verunreinigungen oder Müll werden dem Verursacher auferlegt. Das Befahren des Betriebsgeländes ist nur Personen gestattet, die im Besitz einer für das betriebene Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind.
Für alle auf dem Betriebsgelände der Parkservice Hay abgestellten Fahrzeuge ist der von Gesetz her vorgeschriebene Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO unbedingt nötig. Die Firma Parkservice Hay. oder eine von ihr bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Besitz der Fahrerlaubnis sowie des Fahrzeugscheins zu überprüfen.
8. Datenschutz
Die Firma Parkservice Hay versichert, dass die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Serviceleistung verwendet werden.
9. Sonstiges
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungsort ist Schwaig-Oberding. Nach diesem Betriebssitz richtet sich auch der Gerichtsstand, sollte der Kunde keinen Gerichtsstand im Inland haben. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Übrigen gelten die jeweilig ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen.