AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (english below)

1. Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung eines PKW-Stellplatzes, die Beförderung des Kunden zum Flughafen München und seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände in der Eichenstrasse 4 in 85445 Schwaig-Oberding. Gegenstand des Vertrages ist ausdrücklich nicht die Verwahrung des PKW mit den damit verbundenen Pflichten. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme von:

  • telefonischer oder persönlicher Anfrage (sowie per Fax) und deren persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Bestätigungen
  • Buchungsanfragen per E-Mail und deren Bestätigung
  • Buchungsanfragen über unser Online Formular unter www.parkservice-hay.de und deren Bestätigung
  • Befahren und/oder Betreten des Betriebsgeländes in der Eichenstrasse 4, 85445 Schwaig-Oberding sowie der mündlichen Bestätigung der Betriebsinhaberin oder deren Angestellten unter Vereinbarung einer Mietzeit sowie des Mietpreises

3. Stornierung und Widerruf

Eine kostenfreie Stornierung des Parkplatzes ist jederzeit möglich.

4. Leistungsumfang

Die Firma „Parkservice Hay“ stellt dem Kunden einen umzäunten, unbewachten und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz auf dem von ihr betriebenen Parkplatzgelände in der Eichenstrasse 4, 85445 Oberding-Schwaig für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zu Parkzwecken zur Verfügung. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.

Die jeweiligen Ankunft- und Abflugzeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 6 Stunden im Vorhinein, unter Berücksichtigung der Bürozeiten von 06:00 bis 21:00 Uhr mitzuteilen, diese werden kostenfrei berücksichtigt.

Die Firma Parkservice Hay beabsichtigt in der Regel keine Sammeltransporte durchzuführen, sondern alle ihre Parkservicekunden nach Zusammengehörigkeit zu befördern. Lediglich in Fällen von Flugzeitänderungen oder Fahrzeugmangel und der damit verbundenen dispositionellen Notwendigkeit können hierbei Ausnahmen entstehen, mit denen sich der Kunde einverstanden erklärt.

Die Abholung der Parkservicekunden am Flughafen nach Ihrer Rückkehr erfolgt generell erst nach deren Anrufen; mit der Wartezeit die damit verbunden am Flughafen entsteht, erklärt sich der Kunde einverstanden.

Der Transport von Sonder- und Übergepäck (Fahrräder, Surfbretter u. a.) kann im Ausnahmefall nur übernommen werden, wenn dies zuvor durch die Firma Parkservice Hay schriftlich bestätigt wurde. Ansonsten ist der Kunde verpflichtet, dieses Gepäck zuvor auf eigenständig am Flughafenterminal einzuchecken. Kindersitze können nur zur Verfügung gestellt werden, sofern diese vorher bestellt und deren Verfügbarkeit von der Firma Parkservice Hay auch verbindlich zugesagt wurde. Die Firma Parkservice Hay kann Personen entschädigungslos von der Beförderung ausschließen, die erkennbar unter Einfluss von Alkohol oder sonstiger berauschender Mittel stehen.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die von der Firma Parkservice Hay angegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Maßgebend ist der in der Buchung ausgewiesene und durch die Firma Parkservice Hay im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigte Preis. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Das vereinbarte Parkentgelt ist spätestens zum vereinbarten Abholtermin fällig und vom Kunden in bar zu bezahlen. Andere Zahlungsformen bedürfen der vorigen Vereinbarung. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen nachberechnet.

6. Haftung

Die Firma Parkservice Hay haftet für Schäden, die durch ihr Personal oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Hierbei haftet die Firma Parkservice Hay nur im Rahmen einer vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung und ist eine darüber hinaus gehende Haftung ausgeschlossen. Für Schäden die durch andere Personen, höhere Gewalt, Naturereignisse, Tiere oder Diebstahl verursacht werden, haftet die Firma Parkservice Hay nicht. Berechtigte Schadensersatzansprüche gegen die Firma Parkservice Hay, hat der Kunden unverzüglich noch vor Ausfahren aus dem Betriebsgelände anzuzeigen.

Die Firma Parkservice Hay übernimmt keine Garantie für das Eintreffen des Kunden am Flughafen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Firma Parkservice Hay haftet daher nicht für die Einhaltung von Abflugsterminen oder Schadenersatz für verpasste Termine oder Flüge, außer es liegt bei ihr oder ihren Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Insbesonders vertritt die Firma Parkservice Hay keine Schadenersatzansprüche durch Verzögerungen bei unvorhergesehenen Beeinträchtigungen des Verkehrs.

7. Verhalten auf dem Betriebsgelände

Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung und Schädigung Dritter ausgeschlossen ist. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Die bei Beschädigungen entstandenen Kosten werden dem Verursacher nach Beseitigung durch die Firma Parkservice Hay oder eines Bevollmächtigten in Rechnung gestellt. Das Durchführen von Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen ist nur mit vorheriger Genehmigung durch die Firma Parkservice Hay gestattet. Das Ablassen von Kühlwasser, Kraftstoffen oder Ölen sowie das Entsorgen von im Fahrzeug befindlichem Müll auf dem Betriebsgelände sind verboten. Kosten zur Entfernung von Verunreinigungen oder Müll werden dem Verursacher auferlegt. Das Befahren des Betriebsgeländes ist nur Personen gestattet, die im Besitz einer für das betriebene Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind.

Für alle auf dem Betriebsgelände der Parkservice Hay abgestellten Fahrzeuge ist der von Gesetz her vorgeschriebene Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO unbedingt nötig. Die Firma Parkservice Hay. oder eine von ihr bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Besitz der Fahrerlaubnis sowie des Fahrzeugscheins zu überprüfen.

8. Datenschutz

Die Firma Parkservice Hay versichert, dass die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Serviceleistung verwendet werden.

9. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungsort ist Schwaig-Oberding. Nach diesem Betriebssitz richtet sich auch der Gerichtsstand, sollte der Kunde keinen Gerichtsstand im Inland haben. Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Im Übrigen gelten die jeweilig ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

General terms and conditions


1. scope of application
The terms and conditions apply to the rental of a car parking space, the transport of the customer to Munich Airport and his return transport from there to the company premises at Eichenstrasse 4 in 85445 Schwaig-Oberding. The object of the contract is expressly not the safekeeping of the passenger car with the associated obligations. Deviating provisions, even insofar as they are contained in the General Terms and Conditions of the customer or purchaser, shall not apply.

2. conclusion of contract
The contract comes off by offer and acceptance of:

telephone or personal inquiry (as well as by fax) and their personal, telephone or written confirmations
Booking requests by e-mail and their confirmation
Booking enquiries via our online form at www.parkservice-hay.de and their confirmation
Driving on and/or entering the company premises at Eichenstrasse 4, 85445 Schwaig-Oberding as well as verbal confirmation by the company owner or its employees under agreement of a rental period and the rental price
3. cancellation and revocation
A free cancellation of the parking lot is possible at any time.

4. scope of services
The company "Parkservice Hay" shall provide the customer with a fenced, unguarded and not weather-protected parking space on the parking lot operated by it at Eichenstrasse 4, 85445 Oberding-Schwaig for the agreed rental period exclusively for parking purposes. There is no entitlement to a specific parking space.

The respective arrival and departure times must be communicated by the customer within the framework of the booking. The customer must notify us of any subsequent changes in good time, at least 6 hours in advance, taking into account office hours from 06:00 to 21:00, which will be taken into account free of charge.

As a rule, Parkservice Hay does not intend to carry out collective transports, but to transport all of its parking service customers according to their affiliation. Only in cases of flight time changes or lack of vehicles and the associated dispositional necessity, exceptions may arise with which the customer agrees.

The collection of the parking service customers at the airport after their return generally takes place only after their calls; the customer agrees with the waiting time associated with this at the airport.

The transport of special and excess luggage (bicycles, surfboards, etc.) can only be accepted in exceptional cases if this has been confirmed in writing by Parkservice Hay in advance. Otherwise, the customer is obliged to check in this luggage independently at the airport terminal beforehand. Child seats can only be made available if they have been ordered in advance and their availability has been bindingly confirmed by Parkservice Hay. Parkservice Hay may exclude from carriage without compensation persons who are recognizably under the influence of alcohol or other intoxicating substances.

5. prices and terms of payment
The prices quoted by Parkservice Hay are always subject to change. The price stated in the booking and confirmed by Parkservice Hay in the reservation confirmation is decisive. The prices quoted include the applicable value-added tax.

The agreed parking fee shall be due at the latest on the agreed pick-up date and shall be paid by the customer in cash. Other forms of payment require prior agreement. If the agreed parking period is exceeded, the applicable rates will be applied.

6. liability
Parkservice Hay is liable for damages caused intentionally or through gross negligence by its personnel or vicarious agents. Parkservice Hay is only liable within the scope of an existing business liability insurance and any further liability is excluded. Parkservice Hay is not liable for damage caused by other persons, force majeure, natural events, animals or theft. The customer must notify Parkservice Hay of any justified claims for damages immediately before leaving the company premises.

Parkservice Hay does not guarantee the arrival of the customer at the airport at a certain time. Parkservice Hay is therefore not liable for compliance with departure dates or compensation for missed dates or flights, unless it or its employees are guilty of intent or gross negligence.

In particular, Parkservice Hay does not represent any claims for damages due to delays caused by unforeseen traffic disruptions.

7 Behaviour on the company premises
The regulations of the road traffic regulations apply on the company premises.